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Personalstrategie

Der Regierungsrat bestimmt die Grundsätze der Personalpolitik und orientiert sich dabei im Besonderen am Leistungsauftrag der Verwaltung und der Rechtspflege, an
den Bedürfnissen des Personals sowie an den Möglichkeiten des Finanzhaushaltes; er strebt dabei ein sozialpartnerschaftliches Verhältnis zwischen Kanton und
Personal an (vgl. § 5 Personalpolitik, Personalgesetz).
Die Personalstrategie fördert und konkretisiert die Erfüllung des Auftrags der Personalpolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen und unterstützt die Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates. Die Personalstrategie ist somit der Personalpolitik sowie den Legislaturzielen untergeordnet.
Personalstrategie 2019-2023
Am 2. Oktober 2019
hat der Regierungsrat die Personalstrategie für die nächsten vier Jahre festgelegt. Sie beinhaltet folgende strategischen Handlungsfelder:
HR-Geschäftsmodell
Unter Berücksichtigung von Organisations- und Kundenbedürfnissen wird ein leistungsstarkes, zukunftsgerichtetes und gemeinsames HR-Geschäftsmodell für die Direktionen und die Staatskanzlei erarbeitet. Dabei wird geklärt, welche Leistungen besser dezentral erbracht werden sollen und wo eine zentrale Leistungserbringung sinnvoller ist. Basierend auf einer HR-Prozesslandkarte werden die wichtigsten Prozesse einheitlich definiert. Dies bildet die Grundlage für eine effiziente Leistungsabwicklung und weitere Schritte hinsichtlich Digitalisierung.
Anstellungsbedingungen
Der Kanton bietet im Allgemeinen attraktive Anstellungsbedingungen, bei einigen Punkten besteht jedoch aufgrund der heutigen Anforderungen Handlungsbedarf. Die verschiedenen Themenfelder werden analysiert, geprüft und priorisiert. Anschliessend erfolgt eine marktfähige und sinnvolle Weiterentwicklung der Anstellungsbedingungen mit entsprechender Anpassung des Personalrechts.
Arbeitgebermarketing
Der Kanton bietet mit seiner Vielseitigkeit und seiner Breite eine Fülle von Möglichkeiten, wie sie auf dem Arbeitsmarkt kaum vorkommt. Die vielen Vorteile einer Anstellung beim Kanton werden sichtbar gemacht für bestehende und zukünftige Mitarbeitende. Der attraktive und fortschrittliche „Arbeitgeber Kanton Zürich“ und der Mehrwert einer Anstellung beim Kanton wird wahrnehmbar.
Weitere Projekte
HR IT
Die Weiterentwicklung der HR-IT-Landschaft bildet einen integrierenden Bestandteil der Personalstrategie 2019 – 2023. Die Ablösung der heutigen IT-Lösung ist ein äusserst komplexes und grosses Projekt und wird daher sorgfältig geplant und vorbereitet unter der Berücksichtigung der Abhängigkeiten zu den Projekten der Personalstrategie.
Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung
Dabei geht es um nicht erklärte Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Um eine fundierte Prüfung vornehmen zu können, werden Grunddaten betreffend Ausbildung benötigt, die heute nur teilweise im System hinterlegt sind. In einem nächsten Schritt werden diese systematisch erhoben und ergänzt, so dass dann in regelmässigen Abständen
Studien durchgeführt werden können.
Weitere Informationen
Kontakt
Anita Vogel
Chefin Personalamt
Walcheplatz 1
8090 Zürich
Telefon 043 259 33 13
E-Mail anita.vogel@pa.zh.ch